Historische BGH-Entscheidung betreffend das Werftunternehmen Bremer Vulkan: Eine Konzernmutter und ihre Organmitglieder können persönlich haften, wenn sie Subventionsmittel ihrer Tochtergesellschaft abziehen und dadurch deren Existenz gefährden.
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Bremer Vulkan Verbund AG -- Die Konzernmutter hatte Fördermittel ihrer ostdeutschen Werfttöchter in einen zentralen Cash-Pool überführt und anderweitig verbraucht. Nach der Insolvenz der Tochtergesellschaften klagten die Insolvenzverwalter auf Schadensersatz, und der BGH stellte fest, dass bei einer abhängigen GmbH zwar das Haftungssystem des aktienrechtlichen Konzernrechts keine Anwendung finde. Es fehle aber an der gebotenen Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der GmbH, wenn die GmbH aufgrund eines Eingriffs der Alleingesellschafterin ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen könne. Im konkreten Fall bejahte der BGH eine Haftung der Organmitglieder auch wegen der Verletzung strafrechtlicher Normen. BGH, Urt. v. 17.09.2001 -- II ZR 178/99 · BGHZ 149, 10