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Feststellungsklage

Mit einer Feststellungsklage kann ein Gesellschafter gerichtlich klären lassen, ob ein bestimmtes Rechtsverhältnis besteht oder nicht -- etwa ob ein Beschluss wirksam ist, ob ein Gesellschaftsvertrag gültig zustande gekommen ist oder ob ein bestimmtes Recht besteht. Die Feststellungsklage ist ein wichtiges Instrument, um Streitigkeiten verbindlich zu klären, bevor Schäden entstehen.

LENESIS

Die Anwaltskanzlei LENESIS in Stuttgart berät und vertritt seit über 40 Jahren unternehmerisch denkende Mandanten im Gesellschaftsrecht, in M&A-Transaktionen und zur Unternehmensnachfolge.

Die Partner:
  • Rechtsanwalt Dr. Achim Schäfer, M.A.
  • Rechtsanwalt Dr. Björn Melzer, LL.M.
  • Rechtsanwalt Dr. Daniel Rucireto, LL.M. (Eur.)
  • Rechtsanwalt Martin Wernicke
Für Experten

Die allgemeine Feststellungsklage nach § 256 ZPO erfordert ein Feststellungsinteresse, das bei Gesellschafterstreitigkeiten in der Regel unproblematisch gegeben ist, wenn Meinungsverschiedenheiten über Gesellschafterrechte oder die Gesellschafterstellung bestehen. Im GmbH-Recht ist die Feststellungsklage neben der Anfechtungsklage statthaft, wenn es um die Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen geht. Bei Personengesellschaften war die Feststellungsklage das zentrale Instrument zur Klärung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter; mit der Einführung des Anfechtungsmodells im Recht der Personenhandelsgesellschaften durch das MoPeG 2024 geht die praktische Bedeutung von Feststellungsklagen etwas zurück.