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Girmes

Historische BGH-Entscheidung betreffend das im Jahr 1989 nach einem gescheiterten Vergleichsverfahren in Konkurs gefallene Textilunternehmen Girmes: Auch Minderheitsaktionäre können gegen gesellschaftsrechtliche Treupflichten verstoßen -- wer eine Sanierung missbräuchlich blockiert, kann sich schadensersatzpflichtig machen.

LENESIS

Die Anwaltskanzlei LENESIS in Stuttgart berät und vertritt seit über 40 Jahren unternehmerisch denkende Mandanten im Gesellschaftsrecht, in M&A-Transaktionen und zur Unternehmensnachfolge.

Die Partner:
  • Rechtsanwalt Dr. Achim Schäfer, M.A.
  • Rechtsanwalt Dr. Björn Melzer, LL.M.
  • Rechtsanwalt Dr. Daniel Rucireto, LL.M. (Eur.)
  • Rechtsanwalt Martin Wernicke
Für Experten

Girmes AG -- Ein koordinierter Aktionärsblock blockierte über seine Sperrminorität ein erforderliches Sanierungskonzept -- nicht aus sachlichen Gründen, sondern um Druck für eigene Forderungen auszuüben. Der BGH bejahte im Grundsatz die Möglichkeit eine Treupflichtverletzung auch durch Minderheitsaktionäre mit der grundsätzlichen Möglichkeit auch für Mitaktionäre, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. BGH, Urt. v. 20.03.1995 -- II ZR 205/94 · BGHZ 129, 136